Die Facebook-Mutter Meta muss sich in der EU erneut beim Umgang mit persönlichen Daten einschränken. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag. Soziale Netzwerke dürfen Daten, die sie zur zielgerichteten Werbung erhalten haben, nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung verwenden, so das Urteil. Hintergrund ist eine Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems.
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